Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, werden die Behandlungskosten von Ihrer Krankenkasse übernommen.
In aller Regel gilt dies auch für private Krankenversicherungen (in Einzelfällen kann es abweichende Vertragsmodalitäten geben, ggfs. sollten Sie Ihre Vertragsunterlagen hierzu prüfen). Auch die Beihilfe trägt den entsprechenden Anteil der entstehenden Kosten.
Natürlich können Sie die erbrachten Leistungen auch selbst bezahlen. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Fall nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).